Grundstücksveräußerungen

Grundstücksveräußerungen

Sie wollen in Wölfersheim bauen? Die Gemeinde Wölfersheim bietet immer wieder Wohnbau- und Gewerbegrundstücken an. Die Wölfersheimer Baugebiete werden stetig erweitert, und neue Baugebiete werden erschlossen.

Zuletzt wurden mit der dritten Erweiterung des Baugebietes Füllgesgärten, des Baugebietes in der Bitz in Wohnbach und Holdergärten Berstadt Bauplätze zu Wohnzwecken angeboten. Derzeit arbeiten wir an der Erschließung weiterer Bauplätze in Södel und Wohnbach. Unser Ziel ist es dabei auch bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringerem und mittlerem Einkommen zu bieten. Daher sind in beiden Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau und Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

JETZT BEWERBEN: Füllgesgärten 4. Bauabschnitt

In der Erweiterung des Södeler Baugebietes Füllgesgärten entstehen 41 Bauplätze für Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften und weitere Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser. Im September 2021 hat das Gemeindeparlament eine Richtlinie verabschiedet, nach der die Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke erfolgen soll. Die Land+Forst Projektentwicklung GmbH, übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Abwicklung der Vergabe im Baugebiet Füllgesgärten (4. BA) nach dieser Richtlinie. Informationen über das weitere Vorgehen finden Sie auf dieser Seite. 

  1. Den Bebauungsplan des Baugebiets finden Sie hier.
  2. Vergaberichtlinie, der dazugehörigen Grundstücksplan und Bewerberfragebogen stehen Ihnen hier zum Download bereit. Alternativ können die Unterlagen gegen eine Gebühr von 25 € bei der Gemeinde abgeholt werden.
  3. Wenn Sie Interesse an einem Grundstück haben, möchte wir Sie bitten den Fragebogen und die dort geforderten Nachweise bis zum 03.12.2021 auf dem Postweg an
    Land+Forst Projektentwicklung GmbH
    Schöne Aussicht 8
    35444 Biebertal

    zu senden.
  4. Nach der Auswertung der Fragebögen wird Sie Land+Forst über einen erfolgten Zuschlag oder auch eine Nichtberücksichtigung informieren. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie um eine verbindliche Zusage für den Kauf des gewählten Grundstücks innerhalb von 14 Tagen gebeten. Sofern Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist mitteilen, ist davon auszugehen, dass kein Kaufinteresse mehr besteht. In diesem Fall kann die Gemeinde ihr Angebot nicht aufrechterhalten und stellt die Bauplätze anderen Bewerbern zur Verfügung.
  5. Der Kaufpreis im Baugebiet Füllgesgärten (4. Abschnitt) beträgt 280 €/m². Der Kaufpreis umfasst die Kosten der Erschließung, insbesondere die Kosten für die Straße, Kanal und Wasser, Vermessungskosten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich des Naturschutzes. Nicht enthalten sind die Kosten der Herstellung des Kanalhausanschlusses vom Hauptkanal bis ca. 1 m nach Grundstücksgrenze. Dasselbe gilt für den Wasserhausanschluss. Diese Kosten werden entsprechend des tatsächlichen Aufwandes gesondert in Rechnung gestellt. Ebenfalls nicht im Kaufpreis enthalten sind die Anschlusskosten für alle sonstigen Versorgungseinrichtungen (Strom, Telefon, schnelles Internet usw.)
  6. Zum zeitlichen Ablauf: Der Verkauf der Grundstücke erfolgt unmittelbar nach der Vergabe. Die Übergabe der Grundstücke (ab diesem Zeitpunkt können Sie mit der Bebauung beginnen) findet frühestens im März 2022 statt.

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen das Team von Land+Forst gerne zur Verfügung; am besten per Mail. Vielen Dank.

Ansprechpartnerinnen:

Renate Lange:            rlange@landundforstgmbh.de,        Tel: 06446 – 926 903 13

Regina Heuser:           rheuser@landundforstgmbh.de,      Tel: 06446 – 926 903 12