Handwerkerparkausweis
Handwerkerparkausweis für die Region RheinMain
Zur Unterstützung einer zukunftsfähigen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt RheinMain wurde auf Anregung des Rates der Region ein Handwerkerparkausweis, der von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag ausgestellt werden kann, eingeführt.
Mit diesem Handwerkerparkausweis sollen für Handwerksbetriebe während der Ausführung von Arbeiten innerhalb der Region – insbesondere in Bereichen mit „erhöhtem Parkdruck“- Parkerleichterungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden.
Anträge können unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen im Rathaus, 1. OG, Zimmer 15, gestellt werden.
Informationen über den aktuellen Gültigkeitsbereich finden Sie auf der Homepage der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain).
Informationsblatt zum Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain
Antrag auf einen Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain nach § 46 StVO