FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eltern, die uns ihre Kinder anvertrauen, haben zu Recht viele Fragen. Nachfolgend finden Sie häufig an uns gerichtete Fragen sowie die entsprechenden Antworten.
Vor Aufnahme in die Kindertagesstätte
Mein Kind soll bereits ab 1. Jahr betreut werden, welche Einrichtungen kommen in Frage?
Kinder können bereits ab dem 1. Lebensjahr in folgenden Kindertagesstätten betreut werden:
-Kita Villa Kunterbunt (ab dem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt) Ortsteil Wölfersheim
-Kita Löwenzahn (ab dem 1. Lebensjahr bis Schuleintritt) Ortsteil Wölfersheim
-Kinderstube am Weißen Turm (ab dem 1. bis zum 3.Lebensjahr) Ortsteil Wölfersheim
-Kita Storchennest (ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr) Ortsteil Berstadt
Mein Kind soll ab dem 2. Jahr betreut werden, welche Einrichtungen kommen in Frage?
Bis auf die Kita Regenbogen im Ortsteil Södel können in allen Kindertagesstätten Kinder ab dem 2. Lebensjahr betreut werden, bis auf in der Kita Regenbogen. In der Kita Regenbogen können wir Kinder erst ab dem 3. Lebensjahr betreuen.
Wo und wie kann ich mein Kind für den Besuch in einer Kindertagesstätte anmelden?
Die Sachbearbeitung und Organisation aller Wölfersheimer Kindergärten findet im Rathaus statt. Alle für Sie wichtigen Satzungen und Formulare - angefangen beim Aufnahmeantrag bis hin zur Abmeldung- finden Sie auf unserer Homepage www.woelfersheim.de unter dem Menü „Familie und Soziales“. Sie können natürlich auch persönlich bei uns vorbeischauen, die Kolleginnen des Bürgerbüros sind Ihnen beim Ausfüllen der Formulare gerne behilflich. Eine Onlinebeantragung ist bei uns nicht möglich. Der Aufnahmeantrag muss ausgedruckt, ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil, reicht die Unterschrift des entsprechenden Elternteils. Zusätzlich benötigen wir in diesem Fall noch einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Wann muss ich mein Kind für den Besuch in einer Kindertageseinrichtung anmelden?
Eines vorweg: Wir benötigen den Aufnahmeantrag spätestens 6 Monate vor geplanter Aufnahme. Anträge, die früher eingereicht werden verschaffen unserer internen Organisation mehr Planungssicherheit, haben aber keinerlei Relevanz hinsichtlich der Vergabe eines Platzes!
Es ist also NICHT nötig Ihr Kind bereits während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt bei uns anzumelden. Lassen Sie bitte erst Ihr Kind auf die Welt kommen und genießen die zauberhafte Anfangszeit Ihrer neuen Familie! Wir benötigen Den Aufnahmeantrag spätestens 6 Monate vor dem geplanten Aufnahmetermin. Bei der Festlegung des Aufnahmetermins ist es sehr wichtig, dass Sie die Eingewöhnungszeit von vier Wochen miteinrechnen. Planen Sie beispielsweise Ihren beruflichen Wiedereinstieg zum 01.05. eines Jahres, so sollte die Aufnahme Ihres Kindes in die Kita spätestens zum 01.04 erfolgen, da Sie die Eingewöhnungszeit als Eltern zwingend mitbegleiten und unterstützen (wir gewöhnen in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell ein)
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Kitaplatz für mein Kind erhalten?
Die Aufnahmebescheide werden spätestens drei Monate vor geplanter Aufnahme Ihres Kindes an Sie verschickt. Im Anschluss daran wird sich die entsprechende Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen, um dann die Aufnahmedetails persönlich zu besprechen. Dies ist in den Einrichtungen unterschiedlich geregelt und kann in Form eines Info-Elternabends, eines Schnuppertages oder eines Einzelgesprächs stattfinden.
Nach welchen Kriterien werden die freien Plätze vergeben?
Eine Aufnahme in die Kindertagesstätte ist frühestens mit Vollendung des 1. Lebensjahres möglich und erfolgt immer zum 1. des (Geburts)Monats, sofern die Platzkapazität entsprechend der Betriebserlaubnis vorhanden ist. Sollte dies nicht zum gewünschten Zeitpunkt gegeben sein, wird eine Alternative vorgeschlagen. Bei Problemen mit der Platzvergabe, werden die Eltern zu diesem Zeitpunkt telefonisch informiert, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Die in den kommunalen Kindertagesstätten zur Verfügung stehenden Plätze werden anhand von den folgenden beschriebenen Sozialkriterien vergeben:
- Wohnort
Die zur Verfügung stehenden Plätze werden entsprechend des Wohnortes, also dem Ortsteil, in dem die Familie wohnhaft ist, vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen oder bei genug freien Kapazitäten in anderen Kitas, vergeben wir auch Plätze in orteilfremde Kitas. Wir können damit nicht immer jedem Platzwunsch entsprechen, sorgen aber dafür, dass die Kinder in ihrem Sozialraum groß werden, Kontakte knüpfen und sich auch außerhalb der Kita unkompliziert verabreden und treffen können. - Berufliche Situation der Eltern
Sind in einer Familie beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil berufstätig, so besteht ein erhöhter Bedarf eines Kitaplatzes (U3), als bei Familien mit einem berufstätigen Elternteil. - Geschwisterkinder
Natürlich ist es beschwerlich, mehrere Geschwister in verschiedenen Einrichtungen zu bringen. Neben möglicherweise unterschiedlichen Ferienzeiten, fallen mehr Fahrtkosten an und ein höherer Zeitbedarf entsteht. - Das Kindesalter
Kinder, welche bereits 4 oder 5 Jahre alt sind, stehen bezüglich der Aufnahmekriterien meist ganz oben, sollen sie doch vor dem Schuleintritt möglichst lange von den Förderungsmöglichkeiten der Kindergärten profitieren.
Was kostet mich die Betreuung meines Kindes?
Grundlage zur Gebührenerhebung ist die Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim sowie die Richtlinien für die Bezuschussung zur Förderung des Besuches der Kindertagesstätten
Da die monatlichen Gesamtgebühren von den gebuchten Modulen, dem monatlichen Familienbruttoeinkommen und dem Alter des Kindes abhängen, können wir hier keine pauschale Antwort geben. Mit Hilfe unseres Gebührenrechners können Sie sich individuell Ihre Kitagebühren ausrechnen lassen.
Wie ermittle ich das monatliche Familienbruttoeinkommen?
Das jährliche Familienbruttoeinkommen ermittelt sich aus der Summe folgender Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
- Sonstige Einkünfte (zum Beispiel Elterngeld oder andere Sozialleistungen)
Das Kindergeld bleibt bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt.
Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig.
Der jährliche Gesamtbetrag der Einkünfte einer Familie wird gemindert um 1.900,00 EUR für das zweite und jedes weitere Kind der Familie, für das den Berechtigten Kindergeld zusteht.
Bei der Ermittlung des jährlichen Gesamtbetrags der Einkünfte sind auch die Einkünfte eines Lebenspartners zu berücksichtigen.
Teilt man das jährliche Bruttogesamteinkommen durch 12, so erhält man das monatliche Bruttogesamteinkommen, welches der Gebührenrechner zur Berechnung der Kitagebühren benötigt.
Was genau ist unter „Beitragsfreistellung von 6 Stunden“ zu verstehen?
Seit dem 01. August 2018 fallen für die Eltern von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Ü3) für die Betreuung im Basismodul (von 07:00-13:00 Uhr) keine Gebühren mehr an und sind somit beitragsfrei. Für alle weiteren gebuchten Module fallen wie bisher Kostenbeiträge gemäß aktueller Gebührensatzung an. Die Gebührenerhebung gemäß Einkommensstufen und mögliche Geschwisterrabatte behalten ebenfalls Ihre Gültigkeit.
Mein Kind wird bereits mit einem (zwei) Jahren als U3 Kind betreut. Muss ich die Beitragsfreistellung mit dem dritten Geburtstag irgendwo beantragen?
Sobald Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird es automatisch dem neuen Ü3-Basismodul zugeordnet und ein neuer Gebührenbescheid geht Ihnen zu, ohne, dass Sie als Eltern hierfür extra tätig werden müssen. Falls Ihr Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahrs, aus Gründen die Sie nicht zu vertreten haben, weiterhin in einer der Nestgruppen oder einer der Krippen verbleiben sollte, treten trotzdem das Ü3-Basismodul und somit auch dessen Befreiung in Kraft.
Betreuung
Wie sind die Betreuungszeiten und was versteht man unter Betreuungsmodule?
Die Gemeinde Wölfersheim orientiert sich bei der Festlegung ihrer Öffnungszeiten an den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern und hinterfragen diese auch regelmäßig durch anonyme Befragungen. Dadurch wurde ein bedarfsgerechtes, flexibles und modernes Modell eingeführt, das für alle Einrichtungen, in allen Ortsteilen in Anspruch genommen werden kann. In Form eines Baukastensystems können individuelle Betreuungszeiten gebucht werden. Den Kern stellt ein Basismodul dar, welches durch Zusatzmodule erweitert werden kann. Das Basismodul muss jeden Tag gebucht werden, die Zusatzmodule können wie bei einem Stundenplan tageweise gebucht werden. Eine Tabelle finden Sie auf der Seite "Betreuungsmodell"
Die sogenannten Betreuungszeiten werden über die gesamte Woche in allen Einrichtungen angeboten, somit ist eine Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr gegeben. Das Mittagessen in allen Kindertagesstätten kann im Basismodul optimal gebucht werden!
Kann ich die Betreuungszeiten / Betreuungsmodule umbuchen?
Eine Änderung der Modulbuchung ist einmal pro Kalenderhalbjahr (1. Halbjahr: 01.01. – 30.06./ 2. Halbjahr: 01.07. – 31.12.) kostenfrei möglich, für weitere unterjährige Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.
Wie kann ich die Betreuungszeiten ändern?
Änderungen der Modulbuchung können mit dem entsprechenden Formular, welches Sie auf der Homepage finden, bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat vorgenommen werden.
Was ist das Gutscheinheft und wo kann ich es erwerben?
Wenn Sie Ihr Kind einmal nicht von der Kita abholen können, ist es oft notwendig, dass Sie zusätzliche Module in Anspruch nehmen müssen. Um dies kostengünstig und flexibel zu ermöglichen, wurde das Gutscheinheft geschaffen. Das Gutscheinheft können Sie im Bürgerbüro des Rathauses erwerben.
Wie lange pro Jahr hat die Kita geschlossen?
Die Kitas sind innerhalb der Sommerferien drei Wochen geschlossen. Eine weitere Schließungszeit ist zwischen Weihnachten und Neujahr, gegebenenfalls gibt es noch eine variable Verlängerung der Weihnachtsferien mit dem Einverständnis des jeweiligen Elternbeirats. Alle Einrichtungen haben darüber hinaus die Möglichkeit, an zwei variablen Tagen pro Jahr mit Zustimmung des Elternbeirats zu schließen, um diese als Konzeptionstage zu nutzen.
Gibt es eine Ferienbetreuung und wo melde ich diese an?
Die Schließungszeiten in den Sommerferien werden aufeinander abgestimmt, dass freie Kindergartenkapazitäten als sogenannte Ferienbetreuungsplätze genutzt werden können. Die Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim schließen drei Wochen in den Sommerferien, wobei mindestens vier Einrichtungen zur gleichen Zeit geschlossen haben. Somit sind während der Sommerferien wiederum mindestens vier Einrichtungen geöffnet, die in ihrem Leistungsspektrum alle in Wölfersheim angebotenen Betreuungsmodelle ab dem ersten Lebensjahr abdecken und bestmöglich räumlich verteilt sind.
Freie Kindergartenplätze ab dem ersten Lebensjahr werden in den jeweils geöffneten Kindertagesstätten auf Antrag für mindestens eine und maximal drei volle Wochen an Kinder der geschlossenen Einrichtungen vergeben. Die Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres im Rathaus einzureichen. Entsprechende Antragsformulare werden in den Kindertagesstätten ausgelegt oder sind über die Homepage der Gemeinde Wölfersheim zu bekommen. Bei der Vergabe der freien Kindergartenplätze werden Kinder berufstätiger Alleinerziehender und Eltern, bei denen beide Elternteile arbeiten, bevorzugt.