Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin Benderkommissarische Fachbereichsleitung Bürgerbüro
- Frau Regine Obert
- Frau Sandra Schäfer
- Frau Nadja Schön
- Frau Tanja Volp
- Frau Carmen Weingärtner