Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Entfachen eines Lagerfeuers- oder das Grillen im eigenen Garten ist nicht meldepflichtig. Sollten Sie jedoch Baum- und Heckenschnitt sowie Stroh in größeren Mengen verbrennen, muss dies gemeldet werden. Hierbei müssen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften von Ihnen eingehalten werden. Eine Übersicht finden Sie hier. Die Anzeige muss mindestens zwei Tage vor Beginn des Verbrennens erfolgen.

Angaben zum Antragsteller

Angaben zum Verbrennungsort

Datum bzw. Zeitraum und Aufsichtspersonen