Zur Unterstützung einer zukunftsfähigen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt RheinMain wurde auf Anregung des Rates der Region ein Handwerker-Parkausweis, der von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag ausgestellt werden kann, eingeführt.
Mit diesem Handwerker-Parkausweis sollen für Handwerksbetriebe während der Ausführung von Arbeiten innerhalb der Region – insbesondere in Bereichen mit „erhöhtem Parkdruck“- Parkerleichterungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden.
Anträge können unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen im Rathaus, 1. OG, Zimmer 15, gestellt werden.
Informationsblatt zum Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain
Antrag auf einen Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain nach § 46 StVO